Blacklist

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Google ist die weltweit führende Suchmaschine und möchte seinen Nutzern eine sichere Online-Erfahrung bieten. Eine Maßnahme, die dazu beitragen soll, dieses Ziel zu erreichen, ist die Identifizierung von potenziell für den Nutzer schädlichen Webseiten und deren Eintrag in eine Blacklist.

Definition

Eine Blacklist (schwarze Liste), wird im Allgemeinen dazu verwendet, um unterschiedliche Dinge zu sammeln, die gegen bestimmte Regeln verstoßen. Für die Betreiber von Webseiten ist im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung (SEO) insbesondere die von Google geführte Blacklist interessant. Der Suchmaschinenkonzern führt eine schwarze Liste für Webseiten und IP-Adressen, die aus Googles Sicht gegen die Richtlinien der Suchmaschine verstoßen, intensives Spamming betreiben oder zum Beispiel gegen das Urheberrecht und andere relevante gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

Blacklist Check

Prüfe, ob Deine Seite auf einer Blacklist gelistet ist

Wie gelangt eine Webseite auf Googles schwarze Liste?

Websites werden von Google auf die schwarze Liste gesetzt, wenn Unregelmäßigkeiten entdeckt werden, die darauf hinweisen, dass es sich um Malware handelt, oder wenn Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen wie das Urheberrecht oder die Richtlinien der Suchmaschine vorliegen.

In einem solchen Fall wird die betroffene Seite aus dem Index der Suchmaschine entfernt und kann nicht mehr in den Search Engine Result Pages (SERPs) gefunden werden. In den meisten Fällen wird der Betreiber der Website über den Ausschluss aus dem Index informiert. Dies geschieht entweder über die Google Search Console oder es wird versucht, die Verantwortlichen per E-Mail über die Admin oder Webmaster E-Mail Adressen zu informieren. Browser, die Googles Blacklist-API verwenden, generieren oft ein rotes Bild beim Besuch der betreffenden Website, um die Besucher zu warnen.

Darüber hinaus haben auch User im Internet die Möglichkeit, eine Website zu melden, die ihnen verdächtig vorkommt. Der Suchmaschinenbetreiber überprüft dann die gemeldete Webseite, entfernt sie, falls sich der Verdacht bestätigt, aus dem Index und trägt sie in die schwarze Liste ein.

Wie kann festgestellt werden, ob eine Seite in die Blacklist eingetragen wurde?

Eine einfache Möglichkeit für eine erste Überprüfung ist die site-Abfrage bei Google. Werden bei einer site-Abfrage (zum Beispiel mit site:example.com) keine Seiten gelistet, obwohl dies kurze Zeit vorher noch der Fall gewesen ist, ist dies ein Hinweis darauf, dass die Seiten aus dem Index entfernt wurden.

Darüber hinaus bietet Google Webmastern mit der Search Console zahlreiche Analysetools für die eigene Website. Kommt es zu Sicherheitsproblemen, erhalten Administratoren eine direkte Nachricht über die Search Console. Ein Tool, mit dem überprüft werden kann, ob eine oder mehrere Websites wegen Verletzung des Urheberrechts aus dem Index gestrichen wurden, finden Webmaster unter www.google.com/transparencyreport/removals/copyright. Im Internet stehen darüber hinaus verschiedene kostenlose Tools zur Verfügung, mit denen ermittelt werden kann, ob eine Website vom Blacklisting betroffen ist.

Der Wiederaufnahmeantrag oder Reconsideration Request

Damit eine vom Blacklisting betroffene Website wieder in den Google-Index aufgenommen wird, muss ein Wiederaufnahmeantrag, der sogenannte Reconsideration Request, durch den Seitenbetreiber gestellt werden. Grundvoraussetzung für die Wiederaufnahme in den Index ist, dass alle beanstandeten Inhalte beseitigt und Sicherheitslücken behoben wurden. Der Antrag sollte möglichst detailliert begründet werden, um den Mitarbeitern bei Google die Arbeit zu erleichtern und damit die Wiederaufnahme zu beschleunigen. Je nach Prüfungsaufwand dauert es ungefähr zwischen einem und fünf Tagen, bevor eine Website wieder im Index erscheint.

Weitere Arten von Blacklists

Malware

Verschiedene Organisationen haben sich auf die Verwaltung und Veröffentlichung schwarzer Listen mit IP-Adressen und URLs von Systemen und Netzwerken spezialisiert, die verdächtigt werden, Malware zu verbreiten. Viele dieser Listen sind öffentlich zugänglich und kostenlos nutzbar, einige haben jedoch Nutzungseinschränkungen.

Auch Google warnt seine Nutzer vor von Malware betroffenen Webseiten. Wird Schadsoftware auf einer Website gefunden, werden Suchmaschinennutzer mit einem Hinweis wie: "This site may harm your computer" (Diese Website kann Ihrem Computer schaden) vor dem Besuch der betreffenden Webseite gewarnt.

Content

Content Management Systeme (CMS) bieten Nutzern die Möglichkeit, eigene Content Blacklists zu erstellen, mit denen verhindert werden kann, dass bestimmte unerwünschte Inhalte, zum Beispiel in den von Usern veröffentlichten Kommentaren, wiedergegeben werden. Die einfachste Form einer Content Blacklist ist ein Wortfilter.

E-Mail

Eine weitere Art von Blacklist, die vor allem für den Bereich E-Mail Marketing relevant ist, sind E-Mail Blacklists. Diese sind in der Regel öffentlich zugänglich und enthalten Domains und / oder IP-Adressen, die Spam-Mails verteilen bzw. verdächtigt werden, dies zu tun. Die betreffenden Domains oder IP-Adressen werden vom E-Mail Provider blockiert und von diesen Quellen versendete Mails abgefangen. Da die verschiedenen E-Mail Provider (Gmail, GMX etc.) unterschiedliche Blacklists verwenden, wird eine Domain, die auf einer dieser Blacklists steht, nicht zwangsläufig von allen Providern blockiert.

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