{"id":29501,"date":"2018-07-05T10:00:40","date_gmt":"2018-07-05T10:00:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.seobility.net\/impressumspflicht-in-deutschland\/"},"modified":"2025-07-25T13:42:00","modified_gmt":"2025-07-25T13:42:00","slug":"impressumspflicht-in-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.seobility.net\/de\/blog\/impressumspflicht-in-deutschland\/","title":{"rendered":"Impressumspflicht in Deutschland"},"content":{"rendered":"<style>\n.wp-caption .wp-caption-text, .gallery-caption {<br \/>\nfont-size: 13px;<br \/>\n}<br \/>\n<\/style>\n<p>Wer denkt, dass die Erstellung und Pflege einer Website nur rein technische Kenntnisse und Know-How bei der inhaltlichen Ausarbeitung erfordert, liegt falsch. Wichtige rechtliche Anforderungen m\u00fcssen ebenfalls eingehalten werden. Eine davon ist die sogenannte Impressumspflicht in Deutschland. Unklarheiten dar\u00fcber sind leider an der Tagesordnung. Regelm\u00e4\u00dfig wird bekannt, dass Websites, sogar von gr\u00f6\u00dferen Unternehmen, gegen die rechtlichen Anforderungen an ein Impressum versto\u00dfen. Abmahnungen an den Betreiber der Website k\u00f6nnen dann leider die Folge sein.<br \/>\nWorum es sich bei der Impressumspflicht handelt, wer ein Impressum ben\u00f6tigt und welche inhaltlichen Anforderungen bei der Erstellung eines solchen erf\u00fcllt werden m\u00fcssen, dazu soll der folgende Artikel Licht ins Dunkel bringen.<\/p>\n<h2>Was ist ein Impressum?<\/h2>\n<p>Das Wort Impressum kommt aus dem Lateinischen und bedeutet sinngem\u00e4\u00df \u201cHineingedr\u00fccktes\u201d oder \u201cAufgedr\u00fccktes\u201d. Bei einem Impressum handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe. Das Impressum informiert, wer f\u00fcr den Inhalt der Publikation verantwortlich ist und haftbar gemacht werden kann. Das kann ein Autor, ein Verlag, eine Redaktion, ein Herausgeber oder ein Betreiber einer Website sein. Da diese Herkunftsangabe gesetzlich vorgeschrieben ist, spricht man von der Impressumspflicht, teilweise auch von einer Anbieterkennzeichnung.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.seo-analyse.com\/seo-lexikon\/i\/impressum\/\">Entstanden ist das Impressum<\/a> schon lange Zeit bevor das Internet erfunden wurde, n\u00e4mlich im Buchdruck. Dort war es im Fu\u00dfbereich des Titelblatts zu finden und wies den Erscheinungsort, den Verleger und das Erscheinungsjahr des Buches aus. H\u00e4ufig fand man dort au\u00dferdem Angaben zum Drucker oder zu Buchh\u00e4ndlern.<\/p>\n<h2>Wer braucht ein Impressum?<\/h2>\n<p>Generell ben\u00f6tigt jeder Anbieter von Telemedien, \u00fcber die Gesch\u00e4fte abgeschlossen oder in anderer Form Entgelt erzielt werden soll (z.B. \u00fcber Werbung), ein Impressum. Unter Telemedien sind alle existierenden Informations- und Kommunikationsdienste zu verstehen, also auch Websites. Der Begriff Telemedien schlie\u00dft aber auch Foren, Blogs oder Emails mit ein. Im Fall einer Website ist der Anbieter des Telemediums der Websitebetreiber oder das dahinter stehende Unternehmen. Die Impressumspflicht trifft beispielsweise sowohl auf einen Online-Shop als auch auf die Website eines Restaurants oder eines Blumenladens zu. Eine Website mit nicht gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfigen Inhalten, die aber Werbung schaltet, unterliegt ebenfalls der Impressumspflicht.<br \/>\nF\u00fcr Betreiber privater Websites ist es dabei oft unklar, ob die Impressumspflicht auch f\u00fcr sie gilt. Rein private Websites sind erst einmal nicht von der Impressumspflicht betroffen. Die Betonung liegt dabei auf den Worten \u201crein privat\u201d. Darunter fallen nur Websites, die <a href=\"https:\/\/t3n.de\/news\/abmahnung-t3n-guide-impressumspflicht-540573\/\">ausschlie\u00dflich pers\u00f6nlichen oder famili\u00e4ren Zwecken<\/a> dienen. Eine rein private Website darf z.B. Inhalte \u00fcber Hobbys und Freizeitvergn\u00fcgen enthalten. Sobald werbliche Inhalte, wie Banner oder Affiliate Links zur Erzielung von Einnahmen eingebunden werden, z\u00e4hlt die Website aber schon nicht mehr als rein privat. Dies gilt auch, wenn der Betreiber mit der eingebundenen Werbung nur sehr geringe Eink\u00fcnfte erzielt, beispielsweise auch nur zur Refinanzierung der Kosten f\u00fcr Hosting und Betrieb. Die Einbindung eines einziges Werbebanners kann also schon eine \u00c4nderung der rechtlichen Beurteilung f\u00fcr den Websitebetreiber zur Folge haben. Die Website w\u00e4re damit impressumspflichtig.<br \/>\nDas Landgericht Aschaffenburg entschied am 3.April 2012, dass die Impressumspflicht auch f\u00fcr Websites, die sich noch im Aufbau befinden, gilt. F\u00fcr die Richter war unerheblich, ob sich eine Website im Aufbau befindet oder vollendet ist. Allein der Zweck der Website, n\u00e4mlich ob diese gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig oder privat betrieben wird, war f\u00fcr sie ausschlaggebend.<br \/>\nWebsitebetreiber, die sich unsicher sind, ob ihre Website ausschlie\u00dflich als rein privat gilt, sollten vorsorglich ein Impressum einbinden. Dies gilt besonders f\u00fcr journalistische oder redaktionelle Inhalte, bei denen sich die Abgrenzung von rein privat zu gesch\u00e4ftlich sich oft schwierig gestaltet.<\/p>\n<h2>Rechtliche Lage in Deutschland<\/h2>\n<p>Die Impressumspflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Gesetze haben dabei Einfluss auf die Anforderungen an ein Impressum.<\/p>\n<h3>Telemediengesetz (TMG)<\/h3>\n<p>Als wichtigstes Gesetz zur Impressumspflicht gilt das Telemediengesetz (TMG), speziell dessen <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/tmg\/__5.html\">\u00a75<\/a>. Es legt fest, dass gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige Anbieter von Telemedien (unter anderem Websitebetreiber) der Informationspflicht unterliegen. Diese muss im Fall einer Website \u00fcber die Integration eines Impressums stattfinden. Die Informationen des Impressums m\u00fcssen <strong>leicht erkennbar<\/strong>, <strong>unmittelbar erreichbar<\/strong> und <strong>st\u00e4ndig verf\u00fcgbar<\/strong> gehalten werden. Laut TMG muss ein Impressum nur verpflichtend ausgewiesen werden, wenn die Absicht vorliegt mit der Website Gesch\u00e4fte zu machen oder ein Entgelt zu erzielen. Dabei ist es unerheblich, ob das Entgelt z.B. direkt \u00fcber einen Online-Shop entsteht oder indirekt \u00fcber die Einblendung von Werbebannern. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind nur rein private Websites.<br \/>\nDas Telemediengesetz legt au\u00dferdem fest, welche Informationen ein Impressum genau enthalten muss. Einzelheiten dazu sind im n\u00e4chsten Abschnitt \u201c4. Welche inhaltlichen Punkte muss ein Impressum enthalten?\u201d zu finden.<\/p>\n<h3>Rundfunkstaatsvertrag<\/h3>\n<p>Der <a href=\"https:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/RFunkStVertr-55?AspxAutoDetectCookieSupport=1\">\u00a755<\/a> des Rundfunkstaatvertrags legt ebenfalls fest, dass Anbieter von Telemedien, die nicht ausschlie\u00dflich pers\u00f6nlichen oder famili\u00e4ren Zwecken dienen, ihren Namen und ihre Anschrift ver\u00f6ffentlichen m\u00fcssen, bei juristischen Personen zudem der Namen und die Anschrift des Vertretungsberechtigten. Das Gesetz erweitert die Impressumspflicht des TMG au\u00dferdem auf Websites mit redaktionell-journalistischem Inhalt. Damit beschr\u00e4nkt sich die Impressumspflicht nicht mehr nur auf gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige Anbieter von Telemedien. Websites, die regelm\u00e4\u00dfig redaktionelle Inhalte online stellen, m\u00fcssen ebenfalls ein Impressum aufweisen k\u00f6nnen. Das Gesetz kennt aber auch Grenzen. Meinungs\u00e4u\u00dferungen in Foren sind beispielsweise nicht kennzeichnungspflichtig.<\/p>\n<h3>Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung<\/h3>\n<p>Am 17. Mai 2010 wurde die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung auf Grundlage einer EU-Richtlinie verabschiedet. In <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/dlinfov\/BJNR026700010.html\">\u00a72 \u201cStets zur Verf\u00fcgung zu stellende Informationen\u201d<\/a> ist festgelegt, dass ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempf\u00e4nger vor dem Abschluss eines schriftlichen Vertrags oder vor der Erbringung der Dienstleistung bestimmte Informationen in klarer und verst\u00e4ndlicher Form zur Verf\u00fcgung stellen muss. Wie schon das TMG definiert die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung auch noch einmal, welche Informationen genau in einem Impressum ver\u00f6ffentlicht werden m\u00fcssen.<\/p>\n<h3>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB)<\/h3>\n<p>Im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch legen die Paragraphen <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__312c.html\">\u00a7312c<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__312d.html\">\u00a7312d<\/a> die Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzvertr\u00e4gen fest. Demnach ist ein Unternehmer dazu verpflichtet den Verbraucher vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags (z.B. einem Kauf \u00fcber einen Online-Shop) \u00fcber seine ladungsf\u00e4hige Anschrift zu informieren. Auf Websites bezogen muss die Anschrift des Unternehmers im Impressum angegeben werden.<\/p>\n<h3>Folgen einer Pflichtverletzung<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich stellt ein fehlendes oder unvollst\u00e4ndiges Impressum einen Wettbewerbsversto\u00df dar. Bei <a href=\"https:\/\/www.selbstaendig-im-netz.de\/recht\/das-fehlende-impressum-und-die-folgen\/\">Missachtung der Impressumspflicht<\/a> k\u00f6nnen Abmahnungen drohen. In den letzten Jahren wurden tausendfach Websites abgemahnt, weil sie kein oder nur ein unvollst\u00e4ndiges Impressum bereit stellten.<br \/>\nNach \u00a716 TMG kann eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro verh\u00e4ngt werden, wenn ein Websitebetreiber den gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten nicht nachkommt. Das gilt sowohl f\u00fcr vors\u00e4tzliche, als auch f\u00fcr fahrl\u00e4ssige Verst\u00f6\u00dfe. Bei fehlenden oder unvollst\u00e4ndigen Informationspflichten kann au\u00dferdem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) z.B. von Konkurrenten oder Verbraucherschutzverb\u00e4nden in Anspruch genommen werden. Auch auf diesem Weg kann ein Websitebetreiber haftbar gemacht werden.<br \/>\nDie rechtliche Lage dazu ist allerdings nicht eindeutig. Das Landgericht D\u00fcsseldorf und das OLG Hamm best\u00e4tigten, dass mit einem fehlenden oder unvollst\u00e4ndigen Impressum ein Rechtsversto\u00df vorliegt. Das Hanseatische OLG und das OLG Koblenz vertreten andererseits die Auffassung, dass ein unvollst\u00e4ndiges Impressum nicht unbedingt abmahnf\u00e4hig ist. Ihrer Meinung nach hindern einige fehlende Informationen den Nutzer nicht daran sich generell \u00fcber den Betreiber zu informieren.<br \/>\nAufgrund der teilweise un\u00fcbersichtlichen Rechtslage sollte man sich als Websitebetreiber gr\u00fcndlich \u00fcber m\u00f6gliche rechtliche Fallstricke informieren. Je besser alle rechtlichen Anforderungen bei der Erstellung des Impressums ber\u00fccksichtigt werden, desto geringer ist die Gefahr einer Abmahnung. Nur ein korrektes und vollst\u00e4ndiges Impressum sch\u00fctzt generell vor einer Abmahnung. Im Zweifel sollte immer ein fachkundiger Jurist zur Beratung hinzugezogen werden.<\/p>\n<h2>Welche inhaltlichen Punkte muss ein Impressum enthalten?<\/h2>\n<p>Der Inhalt des Impressums ist streng geregelt und wird \u00fcber das TMG und die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung festgelegt.<br \/>\nDie folgende Checkliste gibt einen kurzen \u00dcberblick, welche Informationen ein Impressum enthalten muss.<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li><strong>Namen des Dienstanbieters<\/strong><br \/>\nFamilien- und Vorname sind Pflichtangaben im Impressum.<br \/>\nBei juristischen Personen der Firmenname inklusive Angabe zur Rechtsform (z.B. GmbH, AG, GbR, etc.) und den Vertretungsberechtigten. Sofern Angaben \u00fcber das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, muss das Stamm- oder Grundkapital angegeben werden. Wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, muss au\u00dferdem der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen ver\u00f6ffentlicht werden.<\/li>\n<li><strong>Adresse (Stra\u00dfe, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)<\/strong><br \/>\nDie Anschrift der Niederlassung oder ladungsf\u00e4hige Anschrift (wenn keine Niederlassung existiert) muss angegeben werden.<\/li>\n<li><strong>Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme (E-Mail, Telefonnummer, Fax)<\/strong><br \/>\nIn jedem Fall muss eine E-Mailadresse angegeben werden. Die Angabe einer<br \/>\nTelefonnummer und, sofern verf\u00fcgbar, einer Faxnummer ist empfehlenswert. Allerdings<br \/>\nist die verpflichtende Angabe der Telefonnummer umstritten. Nach dem Urteil des EuGH<br \/>\nvom 16.Oktober 2008 kann alternativ eine zweite M\u00f6glichkeit der schnellen<br \/>\nKontaktaufnahme angegeben werden. Das w\u00e4re beispielsweise ein Kontaktformular, auf<br \/>\ndas man innerhalb von einer Stunde Antwort erh\u00e4lt. F\u00fcr eine seri\u00f6se<br \/>\nAu\u00dfendarstellung eines Unternehmens ist die Telefonnummer aber trotzdem<br \/>\nunverzichtbar.<\/li>\n<li><strong>Register und Registernummer<\/strong><br \/>\nImmer wenn ein Unternehmen in ein \u00f6ffentliches Register eingetragen ist (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister), muss das jeweilige Register und die Registernummer angegeben werden.<\/li>\n<li><strong>Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer<\/strong><br \/>\nInsofern eine oder beide Nummern vorhanden sind, m\u00fcssen sie angegeben werden.<\/li>\n<li><strong>Berufsspezifische Angaben<\/strong><br \/>\nFreiberufler (z.B. Rechtsanw\u00e4lte, Steuerberater, etc.) m\u00fcssen Angaben \u00fcber die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, machen. Au\u00dferdem muss die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zug\u00e4nglich sind im Impressum angegeben werden.<\/li>\n<li><strong>Aufsichtsbeh\u00f6rde<\/strong><br \/>\nWenn ein Unternehmen eine beh\u00f6rdliche Zulassung ben\u00f6tigt (z.B. Makler, Spielhallenbetreiber, etc.) muss die zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde im Impressum angegeben werden.<\/li>\n<li><strong>Besondere Angaben bei AGs, KGaA und GmbHs<\/strong><br \/>\nFirmiert ein Unternehmen unter einer dieser Rechtsformen und befindet es sich in Abwicklung oder Liquidation, muss eine Angabe dazu im Impressum gemacht werden.<\/li>\n<li><strong>Angaben bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten<\/strong><br \/>\nWenn eine Website journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote enth\u00e4lt, muss zus\u00e4tzlich ein inhaltlich Verantwortlicher, wie z.B. ein Chefredakteur, etc., mit Namen und Anschrift genannt werden.<\/li>\n<li><strong>Weitere Angaben nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung<\/strong><br \/>\nDienstleister m\u00fcssen ihre AGB zur Verf\u00fcgung stellen und \u00fcber Vertragsklauseln und ihren Gerichtsstand informieren. Des weiteren m\u00fcssen Garantien, die \u00fcber die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechte hinausgehen, angegeben werden. Sofern die Art der Dienstleistung nicht aus dem Zusammenhang zu erschlie\u00dfen ist, m\u00fcssen die wesentlichen Merkmale beschrieben werden. Insofern eine Berufshaftpflichtversicherung besteht m\u00fcssen Angaben \u00fcber den Namen, die Anschrift und den r\u00e4umlichen Geltungsbereich des Versicherers gemacht werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Da jede Website und jedes Unternehmen andere Eigenschaften mit sich bringen, l\u00e4sst sich an dieser Stelle kein allgemeines Musterimpressum als Beispiel zeigen. Jedes Impressum muss inhaltlich individuell auf das jeweilige Unternehmen oder die Website abgestimmt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle speziellen Informationen darin enthalten sind und das Impressum rechtsg\u00fcltig ist.<\/p>\n<h2>Wie kann ein Impressum erstellt werden?<\/h2>\n<p>Die Schwierigkeit bei der Erstellung eines Impressums besteht vor allem darin, alle vorgeschriebenen Inhalte zu ber\u00fccksichtigen und keine wichtigen Punkte zu vergessen. Ansonsten w\u00e4re das Impressum unvollst\u00e4ndig und damit nicht ausreichend.<br \/>\nNeben der eigenen Erstellung eines Impressums bieten alternativ sogenannte Impressumsgeneratoren eine gute M\u00f6glichkeit ein rechtssicheres Impressum zu erstellen. Sie fragen alle notwendigen Daten \u00fcber Formularfelder ab und generieren daraus ein individuelles Impressum. So werden alle notwendigen Pflichtangaben ber\u00fccksichtigt. Websitebetreiber k\u00f6nnen das fertige Impressum dann einfach kopieren und in ihre Website integrieren.<br \/>\nBeispiele sind die Impressumsgeneratoren von <a href=\"https:\/\/www.e-recht24.de\/impressum-generator.html\">e-recht24.de<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.impressum-recht.de\/impressum-generator\/\">impressum-recht.de<\/a> oder <a href=\"https:\/\/www.anwalt.de\/vorlage\/impressum-generator.php\">anwalt.de<\/a>. Dar\u00fcber hinaus gibt es noch viele weitere Anbieter von Impressumsgeneratoren.<\/p>\n<figure id=\"attachment_421\" aria-describedby=\"caption-attachment-421\" style=\"width: 640px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter\" src=\"https:\/\/www.seobility.net\/wp-content\/uploads\/2018\/07\/impressumsgenerator_erecht24-e1530778036419.jpg\" alt=\"erecht24.de Impressumsgenerator Screenshot\" width=\"640\" height=\"413\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-421\" class=\"wp-caption-text\">Abbildung 1: Impressumsgenerator von eRecht24<\/figcaption><\/figure>\n<h2>Platzierung des Impressums<\/h2>\n<p>Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass das Impressum \u201cleicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und st\u00e4ndig verf\u00fcgbar\u201d platziert werden muss.<br \/>\nUm diese drei Voraussetzungen zu erf\u00fcllen, bindet man das Impressum am besten direkt in das Navigationsmen\u00fc der Website mit ein. Der Link zur Impressums-Seite sollte mit \u201cImpressum\u201d benannt werden und von der Startseite sowie von jeder Unterseite der Website aus erreichbar sein. In vielen F\u00e4llen wird das Impressum am unteren Ende der Website verlinkt. Oft ist es aber auch direkt \u00fcber das Hauptmen\u00fc zu erreichen.<br \/>\nEine Einbindung des Impressums als Pop-Up sollte vermieden werden. Viele Nutzer unterdr\u00fccken Pop-Ups, was zur Folge hat, dass das Impressum f\u00fcr den Nutzer nicht einsehbar und somit nicht \u201cunmittelbar erreichbar und st\u00e4ndig verf\u00fcgbar\u201d ist.<\/p>\n<h2>Impressumspflicht in sozialen Netzwerken?<\/h2>\n<p>Allgemein weniger bekannt ist, dass die Impressumspflicht auch f\u00fcr Pr\u00e4senzen in sozialen Medien (z.B. Blogs, Facebook-Seiten, Youtube-Channels, etc.) gilt. Betreiber von Social Media Sites m\u00fcssen ebenfalls ein Impressum angeben, insofern die Seite in einem Zusammenhang zu einer gesch\u00e4ftlichen T\u00e4tigkeit steht.<br \/>\nSpezielle Gesetze zur Impressumspflicht auf in sozialen Netzwerken gibt es zwar noch nicht, die Entscheidungen der Gerichte sprechen aber f\u00fcr eine Impressumspflicht. Um m\u00f6glichen Abmahnungen zu entgehen, empfiehlt es sich deshalb auch auf <a href=\"https:\/\/www.trafficmaxx.de\/blog\/social-media\/social-media-zur-impressumspflicht-bei-xing-facebook-google-co\">Pr\u00e4senzen in sozialen Netzwerken ein rechtsg\u00fcltiges Impressum<\/a> zu integrieren. Best\u00e4tigt wurde das schon vor l\u00e4ngerer Zeit vom Landgericht Aschaffenburg. Das Landgericht Regensburg entschied ebenfalls, dass Unternehmen, die ihre Social Media Seiten zu Marketingzwecken nutzen, auch ein Impressum einbinden m\u00fcssen.<br \/>\nEin rein privates Profil in sozialen Medien, z.B. bei Facebook, unterliegt nicht der Impressumspflicht. Der Youtube Channel eines professionellen Influencers oder die Facebook Seite eines Unternehmens m\u00fcssen dagegen unbedingt ein Impressum beinhalten.<br \/>\nDie einfache Angabe von Namen und Anschrift des Seitenbetreiber ersetzt das Impressum auf Social Media Seiten nicht. Nach dem Urteil des OLG D\u00fcsseldorf vom 13.August 2013 muss ein ausf\u00fchrliches Impressum auf der Social Media Seite angegeben werden. Das Impressum muss unter einem unmittelbar erreichbaren Men\u00fcpunkt eingebunden werden. Facebook bietet in den Angaben zur Seite unter dem Men\u00fcpunkt \u201cInfo\u201d einen eigenen Bereich f\u00fcr das Impressum. Auf <a href=\"https:\/\/shopbetreiber-blog.de\/2017\/08\/29\/youtube-impressum\/\">Youtube l\u00e4sst sich beispielsweise der Reiter \u201cAbout\u201d<\/a> daf\u00fcr nutzen, entsprechende Angaben zu machen.<br \/>\n<strong>Wichtiger Hinweis:<\/strong> Auf mobilen Ger\u00e4ten werden nicht unbedingt alle Reiter oder Men\u00fcpunkte der Desktopansicht angezeigt. Das Impressum sollte deshalb unter einem Men\u00fcpunkt platziert werden, der auch in der mobilen Ansicht oder der jeweiligen App auf Smartphones und Tablets angezeigt wird und gut erreichbar ist.<\/p>\n<figure id=\"attachment_421\" aria-describedby=\"caption-attachment-421\" style=\"width: 640px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter\" src=\"https:\/\/www.seobility.net\/wp-content\/uploads\/2018\/07\/impressum_in_facebook.jpg\" alt=\"facebook Impressum Screenshot\" width=\"640\" height=\"413\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-421\" class=\"wp-caption-text\">Abbildung 2: Impressum auf Facebook<\/figcaption><\/figure>\n<h2>Weitere rechtliche Anforderungen an eine Website<\/h2>\n<p>Die Impressumspflicht ist in Deutschland nicht die einzige rechtliche Anforderung an eine Website. Vorschriften zum Datenschutz, Haftungsausschl\u00fcssen, Werbung und Streitschlichtung m\u00fcssen ebenso beachtet werden und werden im Folgenden kurz erl\u00e4utert.<\/p>\n<h3>Datenschutz\/Datenschutzerkl\u00e4rung<\/h3>\n<p>Die Grundlage f\u00fcr die Datenschutzerkl\u00e4rung bildet \u00a713 des Telemediengesetzes. Jeder Websitebetreiber, der auf seiner Website personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, ist dazu verpflichtet den Nutzer der Website vorher dar\u00fcber zu informieren. Das muss allgemein verst\u00e4ndlich in Form einer Datenschutzerkl\u00e4rung passieren. Der Inhalt der Erkl\u00e4rung muss jederzeit abrufbar hinterlegt werden, so dass Nutzer die M\u00f6glichkeit haben auch nachtr\u00e4glich darauf zuzugreifen. Wie beim Impressum sollte hierf\u00fcr ein zus\u00e4tzlicher Men\u00fcpunkt \u201cDatenschutz\u201d auf der Website integriert werden. Die Datenschutzerkl\u00e4rung sollte au\u00dferdem auch von den Unterseiten aus erreichbar sein. Es ist nicht zu empfehlen die Datenschutzerkl\u00e4rung mit im Impressum anzugeben. Stattdessen sollten zwei getrennte Seiten mit entsprechender Verlinkung genutzt werden, um die Informationen separat kenntlich zu machen.<\/p>\n<p>Die Datenschutzerkl\u00e4rung sollte, soweit zutreffend, folgende Punkte enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung<\/li>\n<li>\u00dcbermittlung der Daten an Drittl\u00e4nder<\/li>\n<li>Anonyme oder pseudonyme Nutzungsm\u00f6glichkeiten<\/li>\n<li>Widerspruchs- und Widerrufsm\u00f6glichkeiten der Datennutzung (falls vorhanden)<\/li>\n<li>Auskunfts-, Berichtigungs-, Sperrungs- und L\u00f6schungsrechte<\/li>\n<li>Nutzung von Cookies<\/li>\n<li>Bonit\u00e4tspr\u00fcfungen und \u00dcbermittlung von Negativdaten an Auskunfteien<\/li>\n<li>Nutzung von Web Analyse Tools<\/li>\n<li>Nutzung von Social Plugins<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei der Nutzung von Cookies bedarf es zus\u00e4tzlicher Beachtung von Informationspflichten. Eine Aufkl\u00e4rung des Nutzers dar\u00fcber ist deshalb besonders wichtig. Wenn eine Website Cookies verwendet, empfiehlt sich pauschal ein Cookie-Banner auf der Startseite einzubinden und den Nutzer dar\u00fcber zu informieren.<br \/>\n<strong>Vorsicht:<\/strong> Dabei muss besonders beachtet werden, dass das Cookie-Banner nicht die Links f\u00fcr \u201cImpressum\u201d und \u201cDatenschutz\u201d verdeckt.<\/p>\n<h3>DSGVO<\/h3>\n<p>Ab 25.Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft und ersetzt die bisherigen nationalstaatlichen Bestimmungen durch eine europaweiter Verordnung. Sie regelt die Erfassung personenbezogener Daten (z.B. Namen, Anschrift, IP-Adresse, etc.) auf Websites und bringt einige grunds\u00e4tzliche Ver\u00e4nderungen mit sich. Eine Neuerung der DSGVO ist, dass die Datenschutzerkl\u00e4rung individuell gestaltet werden muss. Ausschlaggebend ist, wie die personenbezogenen Daten erhoben werden. Insofern externe Dienste, wie z.B. Facebook oder Google, personenbezogene Daten auf der Website erheben, muss dar\u00fcber informiert werden. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen die Voreinstellungen einer Website zuk\u00fcnftig m\u00f6glichst datenschutzfreundlich angelegt sein. Nur Daten, die f\u00fcr einen bestimmten Verwendungszweck ben\u00f6tigt werden, d\u00fcrfen verarbeitet werden (privacy by default). Eine datenschutzrechtliche Einwilligung soll erst ab 16 Jahren m\u00f6glich sein.<br \/>\nUnternehmen und Websitebetreiber sollten bez\u00fcglich der DSGVO unbedingt auf dem neuesten Stand bleiben und neue Regelungen fr\u00fchzeitig umsetzen. Bei komplexeren F\u00e4llen ist die Zuhilfenahme eines Datenschutzbeauftragten zu empfehlen.<\/p>\n<h3>Disclaimer<\/h3>\n<p>Als Disclaimer werden bestimmte Haftungsausschl\u00fcsse bezeichnet. Darin wird dem Websitenutzer gegen\u00fcber erkl\u00e4rt, dass der Betreiber nicht f\u00fcr externe Inhalte oder Links haftbar gemacht werden kann. Sobald ein Websitebetreiber \u00fcber den rechtswidrigen Inhalt hinter dem externen Link Bescheid wei\u00df, kann der Haftungsausschluss allerdings wirkungslos sein. In so einem Fall sollte der Betreiber den Link von der Website entfernen, anstatt sich davon zu distanzieren. Das Landgericht Hamburg best\u00e4tigte dies. Es entschied, dass ein Websitebetreiber, der auf seiner gesch\u00e4ftlich genutzten Website einen Link integriert, welcher eine Urheberrechtsverletzung zum Ergebnis hat, selbst f\u00fcr die Urheberrechtsverletzung haftet.<\/p>\n<h3>Werbung<\/h3>\n<p>Besondere rechtliche Pflichten gelten bei der Einbindung von Werbung (z.B. Bannern, Advertorials, etc.) auf einer Website. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet \u00a76 des TMG und die allgemeinen Regelungen des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).<br \/>\nDarin wird festgelegt, dass die Werbung als solche kenntlich gemacht werden muss. Der Auftraggeber der Werbung muss klar identifizierbar sein. Au\u00dferdem m\u00fcssen Angebote zur Verkaufsf\u00f6rderung (Rabatte, Geschenke, etc.) und Gewinnspiele klar und deutlich erkennbar gemacht werden. \u00dcber die daran gekn\u00fcpften Bedingungen muss der Websitenutzer leicht zug\u00e4nglich informiert werden.<\/p>\n<h3>Informationspflichten zur Streitschlichtung<\/h3>\n<p>Online Anbieter von Produkten und Dienstleistungen (wie z.B. Online-Shops) m\u00fcssen seit dem 9.Januar 2016 mittels eines klickbaren Links, z.B. im Impressum, auf die EU-weit g\u00fcltige <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/\">Online-Streitbelegungsplattform<\/a> hinweisen.<br \/>\nWeiterhin m\u00fcssen nach den \u00a7\u00a736 und 37 VSBG (Verbraucherstreitbelegungsgesetz) Informationen zu Teilnahmepflichten an Streitbeilegungsverfahren und weiterf\u00fchrende Informationen dazu auf einer Website hinterlegt werden.<br \/>\nWenn AGB auf einer Website hinterlegt sind, m\u00fcssen die Informationen zur Streitschlichtung dort mit angegeben werden.<\/p>\n<h2>Lage au\u00dferhalb Deutschlands<\/h2>\n<p>F\u00fcr Websites (Dienstanbieter von Telemedien), die ihren Sitz im Ausland haben, gilt grunds\u00e4tzlich keine Impressumspflicht.<br \/>\nWebsites aus EU-Mitgliedsstaaten m\u00fcssen sich an die rechtlichen Anforderungen ihres eigenen Staates halten. Innerhalb der EU wird das Telemedienrecht durch EU-Richtlinien vorgegeben. Diese setzen die einzelnen Mitgliedsstaaten Nationalstaaten wiederum in nationales Recht um.<br \/>\nF\u00fcr Websites aus L\u00e4ndern au\u00dferhalb der EU gibt es keine ausdr\u00fccklichen Vorschriften. Das internationale Privatrecht bildet hierf\u00fcr die Grundlage zur Entscheidung und bestimmt, welche Gesetze im speziellen Fall angewendet werden.<br \/>\nKonkreter war eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm von 2013 zu einem Fall eines in \u00c4gypten ans\u00e4ssigen Unternehmens. Darin wurde festgelegt, dass eine auf deutsche Verbraucher abzielende Werbung, die in Deutschland abrufbar ist, grunds\u00e4tzlich der deutschen Impressumspflicht unterliegt. Wichtige Kriterien bei der Gerichtsentscheidung waren die deutsche Sprache der Website und die Kommunikation weiterer Verbraucherinformationen auf deutsch. Verallgemeinernd l\u00e4sst sich also sagen, dass Websites, die kommerziell auf den deutschen Markt ausgerichtet sind, auch der deutschen Impressumspflicht unterliegen.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Mit der Impressumspflicht macht es der Gesetzgeber den Websitebetreibern nicht leicht. Gleich mehrere Gesetze nehmen Einfluss auf Definition und Inhalte. Die Rechtsg\u00fcltigkeit jedes Impressums l\u00e4sst sich nur in Zusammenhang mit der dazugeh\u00f6rigen Website bestimmen. Es gibt viele Sonderregelungen, die nur Websites bestimmter Personengruppen oder Unternehmensformen betreffen. Zudem existieren verschiedene rechtliche Grauzonen. Die Rechtslage vieler unklarer F\u00e4lle wird erst durch Urteile der Gerichte genauer definiert, da es vorher oft noch keine klare Regelung gab.<br \/>\nUm Abmahnungen als Websitebetreiber zu entgehen, sollte man sich deshalb immer gr\u00fcndlich \u00fcber die eigenen Informationspflichten erkundigen und sich bei Unklarheiten rechtliche Beratung suchen. Welchen erweiterten Inhalt das eigene Impressum genau haben muss, kann nur individuell gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n<h2>Schnellcheck: Impressum<\/h2>\n<style>\n.checklist li {list-style-image: url(\"https:\/\/www.seobility.net\/wp-content\/uploads\/2018\/03\/check.png\");}<br \/>\n<\/style>\n<p><strong>Allgemein<\/strong><\/p>\n<ul class=\"checklist\">\n<li>Impressum auf der Website eingebaut<\/li>\n<li>Impressum in den sozialen Netzwerken ausgewiesen<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Platzierung und Benennung<\/strong><\/p>\n<ul class=\"checklist\">\n<li>Impressums-Link von allen Seiten und Unterseiten unmittelbar erreichbar und st\u00e4ndig verf\u00fcgbar<\/li>\n<li>Impressums-Link ist eindeutig mit &#8222;Impressum&#8220; benannt<\/li>\n<li>Impressums-Link wird nicht von einem Werbebanner, einem Cookie-Banner, etc. verdeckt<\/li>\n<li>Impressums-Link ist auch \u00fcber Mobilger\u00e4te gut sichtbar und erreichbar<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Inhaltliche Anforderungen<\/strong><\/p>\n<ul class=\"checklist\">\n<li>Familien- und Vorname des Websitebetreibers<\/li>\n<li>Firmenname, Rechtsform und Vertretungsberechtigter (nur bei juristischen Personen)<\/li>\n<li>Adresse (der Niederlassung oder ladungsf\u00e4hige Anschrift, wenn keine Niederlassung existiert)<\/li>\n<li>Emailadresse<\/li>\n<li>Weitere M\u00f6glichkeit der schnellen elektronischen Kontaktaufnahme (z.B. Telefonnummer)<\/li>\n<li>Registernummer + Register (nur bei Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister)<\/li>\n<li>Umsatzsteuer-Identifikationsnummer\/Wirtschafts-Identifikationsnummer (wenn vorhanden)<\/li>\n<li>Angaben zur Kammer, der gesetzlichen Berufsbezeichnung und dem Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde (nur bei Freiberuflern: \u00c4rzte, Rechtsanw\u00e4lte, etc.)<\/li>\n<li>Aufsichtsbeh\u00f6rde (nur wenn beh\u00f6rdliche Zulassung ben\u00f6tigt wird, z.B. bei Finanzdienstleistungen)<\/li>\n<li>Stamm- oder Grundkapital, ggf. Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen (nur wenn bei Kapitalgesellschaften Angaben \u00fcber das Kapital gemacht werden)<\/li>\n<li>Angaben zur Liquidation (nur bei AGs, KGaAs und GmbHs, welche sich gerade in Abwicklung befinden)<\/li>\n<li>Verantwortlicher (nur bei journalistisch-redaktionellem Inhalt, wie z.B. Blogbeitr\u00e4ge, Nachrichten, etc.)<\/li>\n<li>Angaben zu AGB, Vertragsklauseln und Gerichtsstand (nur bei Dienstleistern)<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Weitere rechtliche Pflichtangaben<\/strong><\/p>\n<ul class=\"checklist\">\n<li>Datenschutzerkl\u00e4rung<\/li>\n<li>Disclaimer (nur wenn ben\u00f6tigt)<\/li>\n<li>Werbung kenntlich gemacht (nur wenn ben\u00f6tigt)<\/li>\n<li>Informationen zur Streitschlichtung (nur wenn ben\u00f6tigt)<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Linktipps<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.e-recht24.de\/impressum-generator.html\">https:\/\/www.e-recht24.de\/impressum-generator.html<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.impressum-generator.de\">https:\/\/www.impressum-generator.de<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.impressum-recht.de\/impressum-generator\">https:\/\/www.impressum-recht.de\/impressum-generator<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.anwalt.de\/vorlage\/impressum-generator.php\">https:\/\/www.anwalt.de\/vorlage\/impressum-generator.php<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/tmg\">https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/tmg<\/a><\/p>\n<p style=\"margin-top: 20px;\"><strong>Disclaimer<\/strong><br \/>\nAlle Angaben dieses Artikels erfolgen ohne Gew\u00e4hr f\u00fcr die inhaltliche Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Diese muss individuell unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bild Paragraphen \u00a9fotolia\/sdecoret<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer denkt, dass die Erstellung und Pflege einer Website nur rein technische Kenntnisse und Know-How bei der inhaltlichen Ausarbeitung erfordert, liegt falsch. Wichtige rechtliche Anforderungen m\u00fcssen ebenfalls eingehalten werden. Eine davon ist die sogenannte Impressumspflicht in Deutschland. Unklarheiten dar\u00fcber sind leider an der Tagesordnung. 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